Barrierefreiheitserklärung

(Stand der Erklärung: 26.06.2025)

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.inprimus-underwriting.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung sowie auf den Prüfungsergebnissen von Lighthouse (Google) und WAVE (web accessibility evaluation tool).

Barrierefreie Funktionen

  • Textgröße und Kontraste: Unsere Website bietet eine klare Lesbarkeit durch angemessene Schriftgrößen und kontrastreiche Farbkombinationen.
  • Navigation: Die Website ist mit der Tastatur vollständig navigierbar, und wir haben sichergestellt, dass wichtige Informationen auch ohne Maus zugänglich sind.
  • Alternativtexte: Alle Bilder und Grafiken auf der Website sind mit Alternativtexten versehen, um auch Nutzern mit Sehbehinderungen eine vollständige Informationserfassung zu ermöglichen.
  • Formulare: Die Eingabefelder sowie Links und Schaltflächen sind über die Tastatur bedienbar.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Inprimus Underwriting GmbH & Co. KG
Versicherungsbörse
Herrlichkeit 5 – 6, 28199 Bremen

Tel. +49 (0)421 696626-147
Fax +49 (0)421 696626-4147
mailbox[at]inprimus-underwriting.de
www.inprimus-underwriting.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Bremen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Das BremBGG hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder ihren Verbänden und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Tel. +49 (0)421 361-18182
schlichtungsstelle@lbb.bremen.de
www.behintertenbeauftragter.bremen.de



Datum der Veröffentlichung der Website: 2017